Freitag, 10. Oktober 2008
Blogs einfach erstellen
Kannte ick noch jar nicht..... noch einfacher kann man sich kein eigenes Blog erstellen, oder? tumblr.com
Posted by Herman Pachulke an Freitag, Oktober 10, 2008 0 comments
Tags: Blog
traurige Börsianer
HIER klicken
Posted by Herman Pachulke an Freitag, Oktober 10, 2008 0 comments
Tags: Börse Finanzkrise
Donnerstag, 9. Oktober 2008
Der T-Shirt-Falter
(sollte zur Grundaustattung jeder Kaserne gehören)
Posted by Herman Pachulke an Donnerstag, Oktober 09, 2008 0 comments
Tags: T-SHirt Fun
Action Painting mit Jimmy Hendrix
Posted by Herman Pachulke an Donnerstag, Oktober 09, 2008 0 comments
Take That - neu übersetzt
Posted by Herman Pachulke an Donnerstag, Oktober 09, 2008 0 comments
Tags: Take That 80er
Montag, 6. Oktober 2008
Google sind halt doch die Good Guys
Posted by Herman Pachulke an Montag, Oktober 06, 2008 1 comments
Tags: Google Projekt 10 100
Angst essen auf -- ein paar Zeilen zur "Gefährlichkeit" von Gefangenen
(Artikel von Gastblogger Thomas aus der JVA Bruchsal)
Im Strafrecht ist die Tendenz zur Ausgrenzung (nämlich der Angeklagten
und später: Gefangenen) immer schon angelegt. In den letzten 10 -- 15
Jahren paaren sich jedoch neoliberales Risikomanagement und Angstklima.
Ergebnis dieser verhängnisvollen Liaison ist eine Kultur der Kontrolle.
Zu beobachten nicht nur in ebenso unzähligen wie unsäglichen
Fernsehsendungen vom Schlage "Achtung Kontrolle", oder "N24 -- auf
Streife", sondern auch im Umgang mit Gefangenen.
Ein erster populistischer Höhepunkt war 2001 (Bild am Sonntag,
08.07.2001) die Forderung des damaligen SPD-Bundeskanzlers Schröder
"Wegschließen -- und zwar für immer!".
Seit 2001 gibt es im deutschen Strafrecht das Mittel der "nachträglichen
Sicherungsverwahrung". Erweist sich ein Gefangener während des
Strafvollzugs (angeblich) als "gefährlich" für die Allgemeinheit vor den
Gefängnismauern, so kann er seitdem auch über das reguläre Haftende
hinaus in Haft gehalten werden! Ein Gericht kann gegen ihn in einem
neuen Prozess die Sicherungsverwahrung verhängen, die dann auch bis zum
Tode vollstreckt werden darf.
Nachdem 2004 das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltenden
Landesgesetze zur nachträglichen Sicherungsverwahrung als
verfassungswidrig verworfen hatte, da für diese Materie der Bund
zuständig sei, gibt es seit 2004 ein entsprechendes (und seitdem
mehrfach ausgeweitetes) Bundesgesetz.
Nach einer aktuellen Untersuchung wurden seit 2001 von den Gerichten 110
Anträge auf Unterbringung in der nachträglichen SV zurückgewiesen. In
einer Antwort auf die kleine Anfrage der Partei DIE LINKE im Bundestag,
teilte die Bundesregierung am 22.05.2008 (BT-Drucksache 16/9241) mit,
erst in 7 Fällen habe der Bundesgerichtshof die Verhängung der
nachträglichen SV bestätigt (wobei in einem Fall, dies nur nebenbei, das
Bundesverfassungsgericht die entsprechende Entscheidung als
verfassungswidrig beanstandet und aufgehoben hat).
Jetzt wäre es doch interessant zu wissen, was aus jenen 110 Gefangenen
geworden ist, die nach Ansicht von Gefängnismitarbeitern,
Staatsanwaltschaften, vielfach Land- und Oberlandesgerichten als
"brandgefährlich" galten, bei denen jedoch keine SV nachträglich
rechtskräftig angeordnet wurde. Haben diese sofort nach der Freilassung
aus der Haft gemordet, vergewaltigt, geraubt, wie es ihnen eigentlich
zuvor attestiert wurde, dass sie es tun würden?
Michael ALEX von der Universität Bochum zog eine erste empirische Bilanz
zu obiger Frage.
Leider verweigerten sich die Behörden in Bayern und Baden-Württemberg
offenbar einer intensiven Mitwirkung an einer Untersuchung (obwohl aus
Bayern überproportional viele Anträge auf nachträgliche SV kommen), so
dass nur Daten der übrigen 14 Bundesländer ausgewertet werden konnten,
konkret 67 Fälle.
Von diesen verbleibenden 67 (der insgesamt 110) Fällen wurden 23 wieder
straffällig, davon wiederum lediglich zwei schwer. Diese zwei wurden
verurteilt wegen schwerer räuberischer Erpressung, bzw. schweren
sexuellen Missbrauchs von Kindern.
So ungemein tragisch die Situation für die Opfer in den zwei genannten
Fällen auch ist, so muss doch festgestellt werden, dass von 67 zuvor als
äußerst gefährlich "diagnostizierten" Gefangenen, denen JVA-Mitarbeiter
und weiteres Justizpersonal unterstellte, umgehend schwerste Delikte zu
begehen, es letztlich nur derer zwei waren.
Als -- Zitat - "besorgniserregend" bezeichnet Alex in seiner Untersuchung
diesen Befund im Hinblick auf die Situation derer, bei denen schon mit
dem Strafurteil Sicherungsverwahrung angeordnet wurde und die nun
aktuell in SV sitzen (Stand 31.03.2008: 435).
Von diesen 435 Verwahrten säßen, so Alex, ca. 360 Menschen in Haft,
wiewohl sie "keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen".
360 Menschen ......
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA -- Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
http:www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com
Posted by Herman Pachulke an Montag, Oktober 06, 2008 0 comments



