Freitag, 15. Februar 2008

Witz des Jahres

(ein weiterer Beitrag von Thomas M. aus der JVA Bruchsal)

Leitbild Justizvollzug

Mit diesen Worten ("Leitbild Justizvollzug") hat das Justizministerium
Baden-Württemberg ein aktuelles Flugblatt betitelt, welches an
Bedienstete im Knastbereich ausgegeben wird.

Über "Unsere Grundlagen", "Gefangenenbezogene Ziele",
"Mitarbeiterbezogene Ziele" und "Gesellschaftsbezogene Ziele" bis hin zu
"Unsere Erwartungen" informiert das Papier.

Fett gedruckt steht auf S. 2 "Unser Handeln wird bestimmt durch die
Menschenrechte und die Achtung der Menschenwürde aller". Konkretisiert
wird dies auf Seite 3 (Gefangenenbezogene Ziele) unter anderem durch die
Zielvorstellung: "Wir nehmen die Gefangenen ernst, sind ehrlich und
behandeln sie menschlich und gerecht; sie können sich auf uns verlassen."

Ein Marathonlauf von 42 km beginnt auch mit dem ersten Schritt, aber es
dauert eine Weile, bis die Läufer im Ziel sind; insofern erheitert es
manche Mitgefangenen, dass es -- lediglich -- als Ziel bezeichnet wird,
die Gefangenen ernst zu nehmen. Wann soll dieses Ziel erreicht sein?
Morgen, nächstes Jahr, in 20 Jahren?

Auf Seite 4 (Gesellschaftsbezogene Ziele) steckt sich das
Justizministerium für sein Personal das Ziel: "Wir distanzieren uns von
extremem Gedankengut und setzen uns dagegen zur Wehr".
Oha! Und wann mag dieses Ziel wohl erreicht sein?

Laut Leitbild habe das Personal von anderen zu erwarten (S. 6 unter
"Unsere Erwartungen"): "Respekt der Gefangenen vor uns und unserer
Arbeit", man wünscht sich jedoch auch "Anerkennung und Unterstützung
unserer Arbeit durch Politik und Gesellschaft". Das Faltblatt schließt
mit der Aufforderung: "Wir identifizieren uns mit unserer Arbeit und
orientieren uns dabei an unserem Leitbild".

Gefangene, die sich diesen Erguss des Ministeriums zu Gemüte führten,
hielten es erst für eine -- richtig gelungene -- Satire im Stile der titanic.
Als versichert wurde, es handele sich um ein authentisches Produkt des
Justizministeriums, gerieten die Äußerungen abfälliger.

Wie weit es mit der Achtung der Menschenwürde her ist, belegt schon die
Tatsache, dass die JVA Bruchsal, d.h. nicht "die" JVA, sondern deren
Personal, das sich ja eigentlich an diesem Leitbild zu orientieren
hätte, zig Gefangene in Zellen einsperrt, in welchen das WC offen im
Zelleneck steht. Solange ein solcher Haftraum nur von einem Insassen
bewohnt wird, liegt kein Verstoß gegen die Menschenwürde vor. Jedoch
mußte das Land schon Schadenersatz zahlen und Gerichte (LG wie OLG)
stellten fest, eine Belegung mit zwei Gefangenen verletze Artikel 1 Abs.
1 Grundgesetz (Achtung der Menschenwürde). Gelegentlich behilft man sich
mit dem Argument, die betreffenden Strafgefangenen würden vorher um
Zustimmung gefragt. Hierbei wird übersehen, dass niemand auf den
Achtungsanspruch -- wirksam -- verzichten kann. Zurzeit sind mehrere
dutzend Gefangene alleine hier in Bruchsal zu zweit in Zellen
untergebracht, die ihre Menschenwürde verletzen. Jedoch wo kein Kläger,
da kein Richter.
Und nach Meinung vieler in der Öffentlichkeit geht es (Straf)Gefangenen
sowieso "viel zu gut".

Es steht zu vermuten, dass das "Leitbild"-Faltblatt innerhalb des
Personals viel Heiterkeit auslösen wird; bei den Gefangenen jedenfalls
wurde es zum Anwärter für den "Witz des Jahres" nominiert.

1 comments:

mikrowelt hat gesagt…

Mein vollstes Mitgefühl ist mit denen, die dort so unwürdig behandelt werden. Mir kommen die Tränen.

In dem Moment der Inhaftierung scheinen sich die rechtskräftig verurteilten Straftäter schlagartig der Menschenrechte bewusst zu werden. Vor, während und meist auch nach der von ihnen begangenen Straftat (oder den Straftaten) hat sie z.B das Recht anderer Mitmenschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) offensichtlich nicht interessiert. Als sie durch Diebstahl, Raub, Betrug oder Erpressung dem Einzelnen oder der gesamten Gesellschaft Schaden zufügten hätten sie den Beschwerden der Opfer wohl kaum Beachtung geschenkt.

Inhaftierte sollen überall auf der Welt vernünftig und im Einklang mit geltendem Recht behandelt und vor Willkür geschützt werden, doch kann ich den Ton nicht tolerieren, den sie in ihren Beschwerden anschlagen. Sie sollten dringend überdenken, in welchem Verhältnis ihre Forderungen zu dem Schaden stehen, den sie zu verantworten haben.

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