Der Fall Abdul Üztürk
(Bildquelle: Flickr/borabora/Bora OZUTURK)
Wie finden wir das denn?
Wie soll Angela Merkel und Steinmeier darauf reagieren?
Soll der Türke wirklich sofort frei gelassen werden?
Macht Euch selbst ein Bild davon!
(Achtung (Beinahe-)Realsatire - Ähnlichkeiten mit tatsächlich lebenden Personen sind nicht beabsichtigt und rein zufällig)
Auf Rügen wurde ein 17jähriger Türke wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch einer 13jährigen Britin festgenommen.
Abdul Üztürk soll sich im Osterurlaub an einer 13jährigen Britin vergangen haben. Der aus der Türkei stammende Schüler will mit dem Mädchen, dass sich ihm gegenüber als 15jährig ausgegeben haben soll, nur geflirtet haben. Bei einer Verurteilung droht dem Türken eine Gefängnisstrafe.
Abdul Ütztürk sitzt bereits seit 10 Wochen in einem Gefängnis in Mecklenburg Vorpommern, aber erst vergangenen Freitag wurde sein Schicksal von den Medien aufgenommen.
Ütztürk muss seine Untersuchungszelle mit mehreren Mitgefangenen teilen. Sein Rechtsanwalt beklagt sich über die Zustände in der Zelle und dass notwendige Medikamente an den Gefangenen nicht verabreicht werden.
Türkische Medien verlangen die sofortige Freilassung des Türken und ziehen Vergleiche mit Haftbedingunen in deutschen Konzentrationslagern während der Zeit des Nationalsozialismus.
Deutsche Kritik an dieser Art von Medienberichterstattung verhallt in der Türkei ungehört. Der türkische Aussenminister Abdullah Gül pocht auf Hafterleichterung wie häufigere Besuche durch Angehörige oder bessere medizinische Versorgung. AUch die familiären Umstände des Türken seien zu Berücksichtigen. Sein Vater leide unter Leukemie.
"Nach allem, was wir wissen, ist die Haft völlig unangemessen, so ein türkischer Politiker, der sich persönlich an Angela Merkel wenden möchte, um eine Freilassung zu erwirken.
Nach Informationen einer türkischen Boulevard-Zeitung hatte Abdul Üztürk in der Nacht zum 11. April allerdings wirklich Sex mit seiner Urlaubsbekanntschaft. In einem der Zeitung vorliegenden Gutachten schreiben die türkischen Ärzte von Spermaspuren am Unterleib der jungen Britin. Das Jungfernhäutchen der 13-jährigen Charlotte M. sei zwar nicht verletzt, aber „gereizt“ gewesen, heißt es.
Die beiden Jugendlichen hätten versichert, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen sei und alles in beiderseitigem Einverständnis geschehen sei. Nur: Wie werten die Richter in Deutschland den offensichtlichen Versuch des Geschlechtsverkehrs?




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